Häufige Fragen und die Antworten dazu –
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Richtig lüften - richtig heizen

Damit das Klima in Ihrer Wohnung immer behaglich bleibt und der Schimmel keine Chance hat, lesen Sie bitte unseren Flyer zum Thema "Wohlfühlklima für Ihr Zuhause".

Fällt bei Anmietung einer IBV/ADRIA-Wohnung eine Provision an?

Nein, eine Anmietung ist bei unseren Gesellschaften provisionsfrei. Es wird lediglich eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben.

Sind vor der Anmietung Genossenschaftsanteile zu erwerben?

Die IBV/ADRIA ist ein privates Wohnungsunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG). Insofern sind keine Genossenschftsanteile zu zeichnen.

Ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, um eine IBV/ADRIA-Wohnung anzumieten?

Unser Wohnungsunternehmen bietet fast ausschließlich frei finanzierte Wohnungen an. Ein Wohnberechtigungsschein ist lediglich für einige wenige Wohnungen der IBV vorzulegen.

Was muss ich bei der Wohnungskündigung beachten? Ganz einfach: Sprechen Sie vorher mit uns!


Mit der Wohnung verbinden Sie in der Regel Ihr vertrautes soziales Umfeld, Ihre Nachbarn, Ihr Lieblingscafé in der Nähe etc.. Bevor Sie kündigen, sprechen Sie mit uns!

Oft liegen Kündigungsgründe im unmittelbaren privaten Umfeld begründet: Man erwartet Familienzuwachs und benötigt eine größere Wohnung oder die Wohnung wird z.B. nach dem Verlust des Lebenspartners zu groß oder zu teuer.

Wenn Ihre schriftliche Kündigung bei uns eingeht, ist Ihre Entscheidung für eine andere Wohnung wahrscheinlich bereits gefallen. Wenden Sie sich vorher an uns, damit wir eventuell eine alternative Lösung für Sie in unserem Wohnungsbestand finden können.

Letztlich ist bei der Wohnungskündigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, dass eine Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter einzureichen ist (Datum des Posteingangs bei uns). Bitte achten Sie darauf, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

Was muss ich tun, wenn sich die Personenzahl während der Mietzeit ändert?

Geburt eines Kindes – Geburtsurkunde zusenden

Ableben eines Mitbewohners – Sterbeurkunde zusenden und ggf. den „Fragebogen für Alleinstehende“ bitte an uns senden

Zuzug eines Mitbewohners (Aufenthalt überschreitet die Besuchszeit von maximal sechs Wochen) – Zusendung der Anmeldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes

Auszug eines Mitbewohners (z.B. volljährige Kinder) – Zusendung der Anmeldebestätigung des neues Wohnortes (Einwohnermeldeamt)

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von drei Monatsgrundmieten (Nettokaltmieten). Die Kaution wird gemäß § 551, Abs. 3 BGB zu den üblichen Zinssätzen angelegt.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Sobald Sie Ihre Wohnung (inklusive aller Schlüssel) ordnungsgemäß an uns übergeben haben, veranlassen wir baldmöglich die Auszahlung Ihrer Kaution.

Sofern nach Ihrer Kündigung noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, behalten wir einen anteiligen Betrag ein. Dieser wird nach Abrechnung der Betriebskosten verrechnet bzw. ausgezahlt.

Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung mit, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Kann die Kündigungsfrist verkürzt werden, wenn ich einen Nachmieter stelle?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie früher ausziehen, wenn Sie einen Interessenten für Ihre Wohnung haben.

Veranlassen Sie bitte, dass sich Ihr Mietinteressent zeitnah bei unseren Mieterbetreuern meldet. Bitte beachten Sie, dass es vorkommen kann, dass wir Interessenten unter anderem aus bonitätsmäßigen Gründen ablehnen müssen.
Grundsätzlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche bei der Weitervermietung der Wohnung gerne.

Die Entscheidung, welcher Interessent eine Zusage als Nachmieter erhält, treffen wir von der IBV/ADRIA eigenständig. Die „Eigeninserierung“ zur Nachmietersuche durch den Bestandsmieter über Print- oder Onlinemedien ist nicht erlaubt.

Hat die IBV/ADRIA auch Möglichkeiten für studentisches Wohnen?

Die IBV/ADRIA-Gruppe verfügt im Heidelberger Stadtteil Wieblingen über ein Studentenwohnheim in eigener Betreiberschaft mit 78 Apartments (mit und ohne Balkon). Einzelheiten finden Sie unter: www.studentenwohnheim-adria.de

In ausgewählten Objekten bieten wir auch die Möglichkeit, eine Wohnung als Wohngemeinschaft (WG) zu beziehen. Alle WG-Bewohner werden dann in den Mietvertrag aufgenommen. Die Stellung einer Bürgschaft der Eltern ist erforderlich.

Sind Haustiere erlaubt?

Kleintiere wie Goldfische, Hamster oder Vögel sind als „ruhige Untermieter“ erlaubt. Andere Tiere dürfen mit Rücksicht auf die Hausgemeinschaft grundsätzlich nicht in der Wohnung gehalten werden.

Wer dennoch ein Tier, insbesondere einen Hund oder eine Katze, in seiner Wohnung halten möchte, muss hierzu einen schriftlichen Antrag bei der IBV/ADRIA stellen. Eine detaillierte Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe bzw. zu erwartende Größe) inklusive eines Fotos ist vorzulegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Zustimmung zur Tierhaltung seitens der IBV/ADRIA immer eine Einzelfallentscheidung ist.

Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

Am besten ist es, Sie sprechen Ihren Nachbarn direkt freundlich an. Das unmittelbare Gespräch kann oft mehr bewirken als eine Beschwerde an die Hausverwaltung.

Sollte Ihrem Anliegen jedoch kein Gehör geschenkt werden oder Sie möchten aus bestimmten Gründen nicht mit Ihrem Nachbarn sprechen, kümmern wir uns darum.

Störungen (z.B. Ruhestörung, lautes Getrampel in der Wohnung etc.) seitens der Nachbarn?

In diesem Fall wollen Sie uns bitte die Störung in schriftlicher Form mitteilen, wobei Sie insbesondere Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung notieren wollen.

Falls es Zeugen gibt, ist es sinnvoll, wenn diese die von Ihnen beschriebenen Störungen mit ihrer Unterschrift bestätigen. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen streng vertraulich.

Ein Familienangehöriger kommt in ein Pflegeheim. Wie verhalte ich mich bei der Kündigung?

Auch in diesem Falle gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gemäß § 573c.
Falle es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Kündigung selbst zu unterschreiben, kann die Kündigung durch einen gesetzlichen Vertreter oder durch einen Bevollmächtigten vorgenomen werden. Der gesetzliche Vertretungsnachweis bzw. die Vollmacht ist der schriftlichen Kündigung beizulegen.

Kann ich bei der IBV/ADRIA auch Eigentumswohnungen oder Häuser erwerben?

Derzeit bieten wir keine Möglichkeiten zum Erwerb von Wohnungseigentum.

Ich habe einen vorübergehenden finanziellen Engpass. Was kann ich tun?

Bitte sprechen Sie uns direkt an, damit wir Ihnen unnötige Mahnkosten ersparen und gemeinsam eine Lösung finden können.